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Sozialgerichte in NRW

Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.

Hier gibt es Informationen zu den Sozialgerichten in NRW

Rechtsrat

Unsere Kanzlei erteilt Rechtsrat auch online - wir bemühen uns um eine schnelle Beantwortung Ihrer Fragen - haben Sie aber bitte Verständnis, dass dieser Service nicht kostenfrei sein darf.  Wir unterliegen gesetzlichen Vorschriften. Bitte lesen Sie die AGB, bevor Sie eine Anfrage an uns richten.

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Profile

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Links

In sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen muss man zusammen halten. Hier finden Sie einige "gute Verbindungen" zu nützlichen Homepages

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Herzlich willkommen!


Sie suchen Experten für Arbeitsrecht und Sozialrecht? EBENER & SIEBOLD sind Fachanwälte und gern Ihre Ansprechpartner - Online über diese Homepage, aber natürlich viel lieber im persönlichen Gespräch. Nutzen Sie die Angebote unserer Homepage, um sich einen ersten Überblick über unsere Kanzlei zu machen - schicken Sie uns ein Mail, oder melden Sie sich telefonisch, damit wir einen Termin in unseren Kanzleiräumen (in unmittelbarer Nähe des Sozialgerichtes) ausmachen können.

Sie erreichen uns montags, dienstags,donnerstags und freitags von 8 - 13 Uhr und von 14 - 17.30 Uhr, mittwochs nur von 8 -13 Uhr- ansonsten nach Vereinbarung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch


Friedrich W. Ebener


Jens-Oliver Siebold




Wir helfen Ihnen als anwaltliche Berater auf rechtlichem Gebieten wie
  • auf Ihrem (unfreiwilligen) Weg vom Erwerbsleben in die Rente,
  • im Kampf um Ihren Arbeitsplatz,
  • bei der Bewältigung der Folgen eines Unfalls,
  • eines ärztlichen Kunstfehlers

  • bis hin zur Pflegebedürftigkeit im Alter.

    Die rechtlichen Fragestellungen auf diesem Weg sind so vielfältig wie das Leben selbst. Wir suchen mit Ihnen nach Lösungen und Optimierungen für Ihre Zukunft, wenn das Leben nicht nach Plan verläuft.


    Aktuelle Nachrichten:

     

    Bundesarbeitsgericht erschwert Bagatellkündigungen

    In einem Urteil des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichts wurde am 10.06.2010 die Unwirksamkeit einer Kündigung einer Verkäuferin im Einzelhandel festgestellt. Die Verkäuferin – sie war mehr als 31 Jahre im Betrieb tätig – hatte zwei nicht ihr gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 € zu ihrem eigenen Vorteil eingelöst. Die Mitarbeiterin wurde wegen eines dringenden Tatverdachts fristlos hilfsweise fristgemäß gekündigt.

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    Kommentar zum Hartz-IV-Urteil
    Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 06.05.2010 (AZ: B 14 AS 3/09 R) die Chance vertan, innerhalb der bestehenden gesetzlichen Regelungen einen Härtefallzuschlag für schwerstbehinderte Kinder pauschal zu gewähren, erklärte Fachanwalt für Sozialrecht Jens-Oliver Siebold aus Gelsenkirchen, der die Kläger im Prozess vertrat.
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    Kein Hartz-IV-Zuschuss für behinderte Kinder
    Eltern schwerbehinderter Kinder müssen weiter mit den niedrigen Hartz-IV-Leistungen für ihren Nachwuchs auskommen - zumindest noch bis Ende des Jahres. Das gibt der Regierung Zeit, das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und die monatlichen Regelsätze neu zu berechnen. Aufgrund der Behinderung ihrer Kinder bekommen Eltern erst einmal nicht mehr Unterstützung - das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag. 6. Mai, entschieden und die Klage einer Familie aus Gelsenkirchen abgelehnt, die für ihren heute sechsjährigen Sohn einen Mehrbedarf wegen Schwerbehinderung geltend gemacht hatte (Az.: B 14 AS 3/09 R).
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    Erleichterungen bei der Entschädigungen der BK-Nr. 4101 Silikose
    Rechtsanwälte Ebener und Siebold berichten vom Kolloquium zur Begutachtungen der BK-Nr. 4101 (Silikose) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, welches am Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil Bochum am 12.03.2010 stattfand: Zur Berufskrankheit Nr. 4101, der Silikose, gibt es eine neue S2-Leitlinie „Diagnostik und Begutachtungen der Berufskrankheit Nr. 4101 Quarzstaublungenerkrankung“ und gleichzeitig die neue „Bochumer Empfehlung". Die alte „Moerser Konvention" soll bei der Begutachtung von Silikose-Erkrankungen demnächst keine Rolle mehr spielen.
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