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Sozialgerichte in NRW

Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.

Hier gibt es Informationen zu den Sozialgerichten in NRW

Rechtsrat

Unsere Kanzlei erteilt Rechtsrat auch online - wir bemühen uns um eine schnelle Beantwortung Ihrer Fragen - haben Sie aber bitte Verständnis, dass dieser Service nicht kostenfrei sein darf.  Wir unterliegen gesetzlichen Vorschriften. Bitte lesen Sie die AGB, bevor Sie eine Anfrage an uns richten.

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Profile

Hier finden Sie unsere Profile im Anwalt-Suchservice

Links

In sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen muss man zusammen halten. Hier finden Sie einige "gute Verbindungen" zu nützlichen Homepages

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Herzlich willkommen!


Sie suchen Experten für Arbeitsrecht und Sozialrecht? EBENER & SIEBOLD sind Fachanwälte und gern Ihre Ansprechpartner - Online über diese Homepage, aber natürlich viel lieber im persönlichen Gespräch. Nutzen Sie die Angebote unserer Homepage, um sich einen ersten Überblick über unsere Kanzlei zu machen - schicken Sie uns ein Mail, oder melden Sie sich telefonisch, damit wir einen Termin in unseren Kanzleiräumen (in unmittelbarer Nähe des Sozialgerichtes) ausmachen können.

Sie erreichen uns montags, dienstags,donnerstags und freitags von 8 - 13 Uhr und von 14 - 17.30 Uhr, mittwochs nur von 8 -13 Uhr- ansonsten nach Vereinbarung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch


Friedrich W. Ebener


Jens-Oliver Siebold




Wir helfen Ihnen als anwaltliche Berater auf rechtlichem Gebieten wie
  • auf Ihrem (unfreiwilligen) Weg vom Erwerbsleben in die Rente,
  • im Kampf um Ihren Arbeitsplatz,
  • bei der Bewältigung der Folgen eines Unfalls,
  • eines ärztlichen Kunstfehlers

  • bis hin zur Pflegebedürftigkeit im Alter.

    Die rechtlichen Fragestellungen auf diesem Weg sind so vielfältig wie das Leben selbst. Wir suchen mit Ihnen nach Lösungen und Optimierungen für Ihre Zukunft, wenn das Leben nicht nach Plan verläuft.


    Aktuelle Nachrichten:

     

    Höhere Freigrenze für ALG-II-Bezieher
    Wer sich als Bezieher von Arbeitslosengeld II im Bundesfreiwilligendienst  engagiert, der  kann künftig eine deutlich höhere Taschengeld-Freigrenze nutzen.  Dazu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, und der zuständige Berichterstatter Carsten Linnemann: „Einsatz für die Allgemeinheit muss auch für die Bezieher von Arbeitslosengeld II seine Anerkennung finden. Deshalb hat sich die Union für eine Anhebung der Taschengeld-Freigrenze für ALG-II-Bezieher eingesetzt, die sich im Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst engagieren."
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    Höhere Hartz IV Sätze
    • Zum Jahreswechsel treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die insbesondere Kunden der Grundsicherung betreffen Ab dem 01. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Alleinstehende und allerziehende Leistungsberechtigte: 374 Euro .
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    Überprüfungsanträge im SGB II und SGB XII noch in diesem Jahr stellen
    „Jetzt noch gestellte Überprüfungsanträge wirken bis Beginn 2010 zurück“, empfiehlt Rechtsanwalt Siebold der  Kanzlei Ebener & Siebold, Fachanwälte für Sozialrecht aus Gelsenkirchen mit. „Sollte von den SGB II / SGB XII – Leistungsträgern zu wenig Leistungen erbracht worden sein oder sich die jeweilige Behörde verrechnet haben oder  sie eine Änderung bei der Einkommensanrechnung die einen höheren Leistungsanspruch auslösen würden nicht berücksichtigt haben, so können die Bescheide für 2010 noch bis zum 31.12.2011 korrigiert werde, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.
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    Hartz IV: Jetzt Pfändungsschutzkonten einrichten
    Zum Jahreswechsel stehen wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz an, die insbesondere Kunden aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (umgangssprachlich „Hartz IV“) sowie Empfänger von Kinderzuschlag beachten sollten. Der bisherige 14tägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen fällt zum 1. Januar 2012 weg. Rechtsanwälte Ebener & Siebold raten daher von Kontenpfändung betroffenen Kunden, bestehende Konten schnellstmöglich in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.
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