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Sozialgerichte in NRW
Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.
Rechtsrat
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Links
In sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen muss man zusammen halten. Hier finden Sie einige "gute Verbindungen" zu nützlichen Homepages
| Arbeitsrecht |
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Wir vertreten im Arbeitsrecht überwiegend Arbeitnehmer zu einem geringeren Teil auch kleinere Unternehmen. Durch diesen ständigen Wechsel sind uns die Taktiken und Strategien beider Seiten bestens vertraut. Schwerpunkte unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeiten sind folgende Gebiete: - Kündigungen - Änderungskündigungen - Befristungen - Lohnansprüche - Abmahnungen - Betriebsübergang - Zeugnisstreitigkeiten - Prüfung von Arbeitsverträgen Die Frage nach Abfindungen stellt sich entweder bei Verhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, bei denen wir unsere Mandanten bereits im Vorfeld begleiten können, oder im gerichtlichen Kündigungsschutzprozess. Es gibt – von Ausnahmen abgesehen – keinen direkten Anspruch auf Abfindung, dies ist vielmehr eine Verhandlungssache. Dennoch enden die meisten Kündigungsschutzprozesse mit einem Vergleich, der eine Abfindung für den Arbeitnehmer vorsieht. Arbeitnehmern empfehlen wir die erste anwaltliche Beratung schon, bevor es zu einer Kündigung kommt. Für den Fall einer ausgesprochenen Kündigung ist unbedingt die dreiwöchige Frist zur Klageerhebung zu beachten. Arbeitnehmer werden dennoch gebeten, sofort nach Erhalt einer Kündigung uns zu kontaktieren, da manchmal auch andere Massnahmen ergriffen werden müssen, bei denen unverzügliches Handeln angezeigt ist. Arbeitgeber sollten ebenfalls schon vor Ausspruch einer Kündigung sich beraten lassen. Ansonsten besteht das Risiko, dass die Kündigung nicht den gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung entspricht und einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält. Sollte eine Befristung in einem Arbeitsvertrag unwirksam sein, kann der Arbeitnehmer einklagen, in einem unbefristetem Arbeitverhältnis zu sein. Auch bei dieser Klage ist eine dreiwöchige Frist einzuhalten, die mit Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses beginnt. Bei Lohnansprüchen weisen wir darauf hin, dass neben den gesetzlichen Verjährungsvorschriften (…3Jahre zum Jahresende) häufig tarifliche Verfallfristen bestehen, wesentlich kürzere Fristen vorsehen, je nach Branche zwischen ein und drei Monaten. Manchmal sind auch im Arbeitsvertrag entsprechende Klauseln versteckt. Daher ist es auch hier wichtig, bei erkennbarem Konflikt sofort anwaltlichen Rat einzuholen. Zu einem Beratungstermin bitten wir nicht nur die „Streitpapiere", also z.B. Kündigungsschreiben, Abmahnung, Lohnunterlagen mitzubringen, sondern insbesondere den Arbeitsvertrag und alle weiteren Vertragsunterlagen seit Beginn des Arbeitsverhältnisses. |

