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Sozialgerichte in NRW

Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.

Hier gibt es Informationen zu den Sozialgerichten in NRW

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Leistungen für Härtefälle rückwirkend möglich
Rechtsanwälte Ebener und Siebold wiesen darauf hin, dass nach der neusten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 und dem Urteil des Bundessozialgerichts im Verfahren B 4 AS 29/09 R, Härtefall-Leistungen für Hartz IV-Empfänger auch rückwirkend möglich sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Bescheide noch nicht rechtskräftig geworden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Verfahren vom 09.02.2010 geurteilt, dass Empfänger ab sofort einen besonderen Bedarf geltend machen können, wenn dieser durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt ist. Hierzu möchten wir als Rechtsanwälte darauf hinweisen, dass der Härtefall-Katalog, den die Bundesagentur für Arbeit herausgegeben hat, diesseits nicht als abschließend betrachtet wird. Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein besonderer Härtefall besteht, so raten wir als Anwälte Ihnen dazu, sich diesbezüglich mit uns in Verbindung zu setzen, damit abgeprüft werden kann, ob ein Härtefall entsprechend geltend gemacht werden kann.