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Sozialgerichte in NRW
Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.
Rechtsrat
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In sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen muss man zusammen halten. Hier finden Sie einige "gute Verbindungen" zu nützlichen Homepages
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Mit unserem Online-Beratungsangebot möchten wir Ihnen schnell und unbürokratisch einen ersten Rat bzw. eine erste Einschätzung Ihres arbeits- oder sozialrechtlichen Problems geben. Wir weisen aber darauf hin, dass dies nicht in jedem Fall möglich ist. Auf folgende Regeln zur reibungslosen Abwicklung müssen wir uns vorab einigen. Rechtsanwälte Ebener & Siebold bieten Online-Rechtsberatung mit folgendem Ablauf an: 1. Sie schildern uns auf dem Online-Beratungsbogen Ihr Anliegen, zu dem Sie einen Rechtsrat bzw. einen Lösungsvorschlag wünschen. 2. Wir übermitteln Ihnen umgehend eine erste, kostenfreie Einschätzung, ob wir Ihren Fall bearbeiten können. Mit dieser ersten Antwort erhalten Sie einen Hinweis, welche weiteren Informationen bzw. Unterlagen (z.B. Bescheide) wir für eine inhaltliche Beratung benötigen. Wir teilen Ihnen außerdem die Kosten der Beratung bzw. unserer Tätigkeit verbindlich mit. Diese richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Für Beratungen zwingt uns der Gesetzgeber, mit Ihnen eine „Honorarvereinbarung" abzuschließen. Diese übersenden wir Ihnen je nach Art des Rechtsproblems entweder als Zeithonorarvereinbarung oder als Pauschalhonorarvereinbarung. 3. Nach Erhalt der Unterlagen und Zahlungseingang der Ihnen mitgeteilten Kosten auf unserem Anwaltskonto sichern wir Ihnen zu, dass Sie binnen zehn Werktagen das Beratungsergebnis bzw. einen Lösungsvorschlag Ihres Rechtsproblems erhalten, soweit nicht Rückfragen und Sachaufklärungen notwendig werden. Ansonsten erhalten Sie Ihr Geld und die Unterlagen umgehend zurück („Geld-zurück-Garantie"). Wenn Sie uns nach der Beratung mit der weiteren Bearbeitung und Betreuung Ihrer Rechtsangelegenheit beauftragen, werden die gezahlten Beratungskosten auf die Folgekosten angerechnet und von diesen abgezogen. |

