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Abschaffung der Versorgungsämter in NRW Drucken E-Mail

 Am 14.12.2007 werden alle Akten aus laufenden Schwerbehindertenverfahren in Kartons gepackt und an die neu zuständigen Städte und Kreise geschickt.  Wie die Verfahren dann weiter betrieben werden und wann mit den ersten Bescheiden der neuen Träger zu rechnen ist ist derzeit noch unklar.

Die Landesregierung betreibt derzeit eine Reform der Versorgungsverwaltung. Wie lang die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises in der Zukunft dauern wird, ob insbesondere noch taggleiche Entscheidungen, d.h. Bescheide am Tage der Antragstellung möglich sind können wir Ihnen nicht voraussagen. Die Landesregierung hat sich dafür entschieden, die Versorgungsverwaltung mit dem Ziel einer weitgehenden Kommunalisierung umzustrukturieren. Die Landesregierung wird zum 1. Januar 2008 die elf Versorgungsämter auflösen.
 

 

Die Landesregierung NRW hat am 15. Mai 2007 beschlossen, das Gesetz zur Reform der Versorgungsverwaltung in den Landtag einzubringen. „Wir wollen für rund 2,3 Millionen Behinderte und voraussichtlich 170.000 Antragsteller beim Elterngeld kürzere Wege und mehr Bürgernähe“, erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf in Düsseldorf. Ziel der Reform sei es auch, die derzeit rund 1.800 Stellen in der Versorgungsverwaltung mittelfristig auf die rund 1.350 erforderlichen Stellen zu verringern.

Die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts sollen zum 1. Januar 2008 auf die Kreise und kreisfreien Städte übergehen. Das gleiche gilt für die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. „Die kommunalen Dienststellen sind genauso erfahren und kundenfreundlich wie die staatlichen Ämter“, sagte der Innenminister. Den neuen kommunalen Aufgabenträgern werde der Aufwand nach dem Konnexitätsprinzip erstattet.

Die Aufgaben der Kriegsopferversorgung, der Kriegsopferfürsorge und des so­zialen Entschädigungsrechts übernähmen die Landschaftsverbände zum 1. Januar 2008. Für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitischen Förderprogramme sollen ab dem 1. Oktober 2007 die Bezirksregierungen zuständig sein.

Die Beschäftigten der Versorgungsämter wechseln mit den von ihnen bislang wahrgenommenen Aufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte im Bezirk der bisherigen Versorgungsämter. „So ist sichergestellt, dass das Fachwissen reibungslos auf die neuen Aufgabenträger übergeht“, sagte Wolf. Die Beamten würden per Gesetz, die Tarifbeschäftigten im Wege der Personalgestellung auf die kommunalen Gebietskörperschaften übergeleitet. Für das übergehende Personal seien vertretbare und ausreichende Ausgleichszahlungen vorgesehen. „Die neuen Aufgabenträger erhalten das Fachpersonal und die sachliche Ausstattung, so dass sie die übertragenen Aufgaben in bewährter Qualität erledigen können“, so der Innenminister. Die Landesregierung schließt betriebsbedingte Kündigungen ausdrücklich aus. Umzüge würden möglichst vermieden. „Die Reform berücksichtigt die Interessen der Beschäftigten und ist daher sozialverträglich“, betonte der Innenminister.