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Sozialgerichte in NRW

Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.

Hier gibt es Informationen zu den Sozialgerichten in NRW

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ALG II: Mehrbedarfszuschläge zu gering Drucken E-Mail
Rechtsanwälte Ebener und Siebold weisen darauf hin, dass möglicherweise aufgrund eines Software-Fehlers in der Arbeitslosengeld II-Software oder aufgrund von Einsparmaßnahmen in den Bescheiden für den Bewilligungszeitraum ab dem 01.07.2009 der Mehrbedarf wegen kostenaufwendiger Ernährung zu gering bemessen wird. Wie bereits mitgeteilt, erhöhen sich die Regelsätze der Grundsicherung zum 01.07.2009. Demnach müssten sich auch die Mehrbedarfszuschläge erhöhen, die sich nach dem Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge direkt nach dem Mehrbedarf richten. Uns ist jedoch bereits in zahlreichen Bescheiden aufgefallen, dass die Mehrbedarfe wegen kostenaufwendiger Ernährung weiterhin prozentual nach dem alten Regelsatz bemessen werden. Rechtsanwälte Ebener und Siebold halten dies für nicht rechtmäßig, da auch die Aufwendungen für kostenaufwendige Ernährung aufgrund der allgemein steigenden Lebenshaltungskosten ansteigen, so dass wir empfehlen, gegen entsprechende Bewilligungsbescheide Widerspruch einzulegen.