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Sozialgerichte in NRW

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ALG-II Empfänger sollen in Anstalten des öffentlichen Rechts und nicht mehr in ARGEN betreut werden Drucken E-Mail
Langzeitarbeitslose sollen künftig in bundesweit 370 öffentlich-rechtlich organisierten Jobcentern betreut werden, teilte das Bundesarbeitsministerium am 16.02.2009 mit.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) habe sich am 13.02.2009 mit den Verhandlungsführern der Länder - dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) und seinem rheinland-pfälzischen Amtskollegen Kurt Beck (SPD) - «auf eine Konstruktion von Anstalten öffentlichen Rechts» verständigt.

Die Optionskommunen wie beispielsweise Mülheim/ Ruhr werden allerdings weiter existieren. Hintergrund: Das BVerfG erklärte das Mischverwaltung für verfassungswidrig. Die Neuorganisation der Jobcenter war vom Bundesverfassungsgericht angemahnt worden. Die Verfassungsrichter hatten Ende 2007 die Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis 2010 gefordert.

Egal ob Sie Probleme mit Anstalten oder ARGEn oder dem Integrationscenter für Arbeit oder dem Jobcenter haben,

Rechtsanwälte Ebener & Siebold, Rotthauser Str. 5, 45879 Gelsenkirchen

helfen Ihnen diese fachanwaltlich zu lösen. Für den hilfesuchenden Menschen ist nicht die Rechtsform entscheidend, sondern die Gewährung von ausreichenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Gewährung einer angemessenen Wohnung.