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| Anspruch auf Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer bei der Bundesknappschaft |
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Die Knappschaft streicht einem Teil ihrer Versicherten die Zweibettzimmer- und Chefarztbehandlung. Rechtsanwälte Ebener & Siebold raten raten den Betroffenen, Widerspruch einzulegen. Die schlechte Nachricht kam in den letzten Tagen per Brief. "Wir müssen sie leider davon in Kenntnis setzen, dass wir die Kosten des Zweibettzimmers einschließlich der Chefarztbehandlung nicht mehr übernehmen können", stand drin. 40 000 dieser Schreiben hat die Knappschaft in den vergangenen Wochen verschickt. So viele ihrer 1,4 Millionen Versicherten verlieren mit Beginn des kommenden Monats ihren Anspruch auf diese "Differenzleistungen". Wie viele knappschaftlich Krankenversicherte von der für sie künftig schlechteren Krankenhausbehandlung betroffen sind, konnte man der Tagespresse noch nicht entnehmen. Grund ist das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung", das mit Beginn des kommenden Monats in Kraft tritt. Zusatzleistungen, wie es die Zweibettzimmer- und Chefarztbehandlung sind, dürfe es dann nicht mehr geben, begründet die Knappschaft dem Gesetzestext folgend die Kürzungen. Deshalb haben nun die Versicherten einen Brief bekommen, die selbst bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, aber wegen ihrer bei der Knappschaft versicherten Ehepartner bislang von deren Mehrleistungen profitiert haben. Vor allem Rentnerinnen werden die Änderungen hart treffen. Oft erst mit Eintritt des Rentenalters selbst krankenversichert, verlieren sie nun die Privilegien ihres Mannes. Eine private Zusatzversicherung, die ihnen eine gleiche Behandlung wie bisher ermöglichen würde, dürfte aufgrund des Alters und Krankheiten - beides lassen sich private Versicherer gut bezahlen - kaum zu finanzieren sein. Können die Betroffenen noch etwas dagegen tun? Im Einzelfall womöglich schon, so dass wir den Betroffenen raten, so schnell wie möglich Widerspruch einzulegen und sich fachanwaltlich beraten zu lassen. |

