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Sozialgerichte in NRW

Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.

Hier gibt es Informationen zu den Sozialgerichten in NRW

Rechtsrat

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Auflösung der Versorgungsverwaltung Drucken E-Mail
Wir möchten unsere Homepagegäste über den derzeitigen Stand der Rechtsprechung zur Auflösung der Versorgungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen und Übertragung derer Aufgaben auf Kommunen und Landschaftsverbände informieren. Die Aufgaben der Versorgungsverwaltung im Bereich des Schwerbehindertenrechts sind in Nordrhein-Westfalen wirksam auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen worden. Dies führt kraft Gesetzes auf der Beklagtenseite zu einem Beteiligtenwechsel. Für die Kreise bzw. kreisfreien Städte handelt die Bezirksregierung Münster wirksam als besonders Beauftragte (Urteil des LSG NRW vom 12.02.2008 - L 6 SB 101/06).

Der 10. Senat des LSG NRW (Urteil vom 05.03.2008 - L 10 SB 40/06 -) hat diese Entscheidung dem Grunde nach bestätigt, aber in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen, dass die Qualität der Bearbeitung durch die Kommunen zu ggb. Zeit einer eingehenden Überprüfung bedarf (Der Kläger wird von Rechtsanwälten Ebener & Siebold vertreten).

Der Senat hat ferner (Urteil vom 05.03.2008 - L 10 V 9/05 -) in ca. vierstündiger mündlicher Verhandlung klargestellt, dass die in den o.a. Entscheidungen aufgestellten Grundsätze nicht auf das Soziale Entschädigungsrecht übertragbar sind. Insoweit ist nämlich die Übertragung der Aufgaben auf die Landschaftsverbände nicht verfassungskonform. Die letztgenannten Urteile werden hier nach Abfassung veröffentlicht werden.