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Sozialgerichte in NRW

Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.

Hier gibt es Informationen zu den Sozialgerichten in NRW

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Überprüfungsanträge im SGB II und SGB XII noch in diesem Jahr stellen Drucken E-Mail
„Jetzt noch gestellte Überprüfungsanträge wirken bis Beginn 2010 zurück“, empfiehlt Rechtsanwalt Siebold der  Kanzlei Ebener & Siebold, Fachanwälte für Sozialrecht aus Gelsenkirchen mit. „Sollte von den SGB II / SGB XII – Leistungsträgern zu wenig Leistungen erbracht worden sein oder sich die jeweilige Behörde verrechnet haben oder  sie eine Änderung bei der Einkommensanrechnung die einen höheren Leistungsanspruch auslösen würden nicht berücksichtigt haben, so können die Bescheide für 2010 noch bis zum 31.12.2011 korrigiert werde, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Auch wenn die Bescheide bestandskräftig sind, so wirkt ein dieses Jahr gestellter Überprüfungs- oder Korrekturantrag bis Jahresbeginn 2010 zurück, wird dieser Antrag erst nächstes Jahr gestellt, dann wirkt er nur noch bis Jahresbeginn 2011 zurück (§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II, § 116a SGB XII). Daher sollten alle Empfänger von SGB II und SGB XII Leistungen überlegen, ob solche Dinge noch offen sind und jetzt handeln!“