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| Berufskrankheit 2108 - Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule |
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Das Bundessozialgericht ist mit Urteil vom 30.10.2007, das kürzlich veröffentlicht wurde, aufgrund der Deutschen Wirbelsäulenstudie bezüglich des Mainz-Dortmunder Dosismodells zu folgenden Ergebnissen gekommen : Die Mindestdruckkraft bei Männern ist von 3.200 auf 2.700 Newton abzusenken (siehe Urteilsbegründung Nr. 23, das Urteil enthält keine Angaben darüber, wie bei Frauen zu verfahren ist, weil der Kläger männlich war). Auf eine Mindesttagesdosis ist zu verzichten (siehe Nr. 24 der Urteilsbegründung). Der Orientierungswert für die Gesamtdosis bei Männern ist zu halbieren (das Urteil enthält keine Angaben darüber, wie bei Frauen zu verfahren ist, weil der Kläger männlich war). Die Ergebnisse der Deutschen Wirbelsäulenstudie, die Ende letzten Jahres veröffentlicht wurden und auf die künftig Bezug genommen werden wird, möchten wir an dieser Stelle ebenfalls kurz vorstellen.
Die Untersuchung kam zu folgendem Ergebnis:
Es besteht eine Dosis-Wirkungs-Beziehung zwischen der Höhe der beruflichen Wirbelsäulenbelastungen durch Heben oder Tragen schwerer Lasten und der Entwicklung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule in Form eines Bandscheibenvorfalls bzw. einer Chondrose mit Bandscheibenverschmälerung. Das von den Unfallversicherungsträgern bei der Beurteilung der Berufskrankheit 2108 angewendete Mainz-Dortmunder Dosismodell gehört nicht zu den besten Dosismodellen für die Beschreibung dieser Dosis-Wirkungs-Beziehung.
Besser geeignet für die Beschreibung der o.g. Dosis-Wirkungs-Beziehung sind Dosismodelle mit herabgesetzter Druckkraft und mit Berücksichtigung von sonstigen Wirbelsäulenbelastungen, z.B. durch Ziehen oder Schieben schwerer Lasten. Ferner fand sich ein signifikant erhöhtes Risiko bezüglich der Entwicklung einer Chondrose mit Bandscheibenverschmälerung bei beruflicher Schwingungseinwirkung mit einer Tagesdosis von 0,45 m/s² und einer Schwingungsdosis von 1.450 (m/s²)². (Berufskrankheit 2110. Tätigkeiten z.B. Fahren mit Baumaschinen, Baustellen-LKW, Land- und Forstwirtschaftliche Schlepper und Traktoren, Bagger, Gabelstapler, Militärfahrzeuge)
Es dürften daher aufgrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse viele alte und abgeschlossene Verfahren mit Erfolg wieder aufgerollt werden können. Rechtsanwälte Ebener und Siebold beraten Sie hierzu gern. |

