Gratis-Rückruf
Ab sofort können Sie unsere Kanzlei über unseren kostenlosen Rückruf-Service erreichen.
Hier klicken, um eine Gratisverbindung aufzubauen.
Anschließend klingelt Ihr Telefon, bitte nehmen Sie ab und warten Sie auf die Verbindung. Ihnen entstehen keine Kosten!
Sozialgerichte in NRW
Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.
Rechtsrat
Unsere Kanzlei erteilt Rechtsrat auch online - wir bemühen uns um eine schnelle Beantwortung Ihrer Fragen - haben Sie aber bitte Verständnis, dass dieser Service nicht kostenfrei sein darf. Wir unterliegen gesetzlichen Vorschriften. Bitte lesen Sie die AGB, bevor Sie eine Anfrage an uns richten.
Links
In sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen muss man zusammen halten. Hier finden Sie einige "gute Verbindungen" zu nützlichen Homepages
| Bundesarbeitsgericht erschwert Bagatellkündigungen |
|
|
|
In einem Urteil des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichts wurde am 10.06.2010 die Unwirksamkeit einer Kündigung einer Verkäuferin im Einzelhandel festgestellt. Die Verkäuferin – sie war mehr als 31 Jahre im Betrieb tätig – hatte zwei nicht ihr gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 € zu ihrem eigenen Vorteil eingelöst. Die Mitarbeiterin wurde wegen eines dringenden Tatverdachts fristlos hilfsweise fristgemäß gekündigt. Das Bundesarbeitsgericht machte in seiner Entscheidung deutlich, dass zwar ein schwerwiegender Vertragsverstoß vorliege. Er berühre den Kernbereich der Arbeitsaufgaben einer Kassiererin und habe damit trotz des geringen Werts der Pfandbons das Vertrauensverhältnis der Parteien objektiv erheblich belastet. Im Rahmen einer vorzunehmenden Abwägung gelangte das Gericht jedoch zu Gunsten der Klägerin zu dem Ergebnis, dass sie über drei Jahrzehnte ohne rechtlich relevante Störungen im Betrieb beschäftigt war und hierdurch ein hohes Maß an Vertrauen erworben habe. Dieses Vertrauen könne nicht durch den in vieler Hinsicht atypischen und einmaligen Kündigungssachverhalt vollständig zerstört werden. Im Rahmen der Abwägung sei auch auf die vergleichsweise geringfügige wirtschaftliche Schädigung des Arbeitgebers Bedacht zu nehmen, so dass eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber einer Kündigung angemessen und ausreichend gewesen wäre. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.06.2010, AZ: 2 AZR 541/09.
|

