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Deilmann-Haniel streicht Hausbrandleistungen und kürzt Betriebsrenten Drucken E-Mail

Viele ehemalige Arbeitnehmer der Deilmann-Haniel GmbH haben in den vergangenen Tagen/Wochen eine böse Überraschung erlebt. So teilte Deilmann-Haniel mit, dass die Gewährung von Hausbrandleistungen beziehungsweise Energiebeihilfe/ Kohledeputaten an ausgeschiedene Mitarbeiter und sonstige Versorgungsberechtigte mit sofortiger Wirkung beendet werde.

 

Zugleich wurde der Widerruf aller entsprechenden Zusagen wegen einer wirtschaftlichen Notlage ausgesprochen. Die Folge ist, dass den früheren Beschäftigten von Deilmann-Haniel die halbjährlichen Energiebeihilfezahlungen (von mehreren Hundert Euro) nicht mehr zufließen. Es wurden erhebliche Einschnitte bei den laufenden Betriebsrenten vorgenommen. Die Betriebsrentner von Deilmann-Haniel erhalten nur noch abgesenkte Rentenleistungen, ohne hierüber von Deilman-Haniel informiert worden zu sein.

Rechtsanwälte Ebener & Siebold sehen diese Vorgehensweise als bedenklich an und möchten allen betroffenen Arbeitnehmern dringlichst empfehlen, vor dem zuständigen Arbeitsgericht (in der Regel dürfte dies Dortmund sein) Klage zu erheben. Der Hausbrand stellt eine tarifliche Leistung dar, die arbeitgeberseits unseres Erachtens nicht einseitig widerrufen werden darf. Bezüglich der betrieblichen Alterversorgung hat das Unternehmen während der aktiven Beschäftigungszeit der Mitarbeit Rückstellungen gebildet, so dass Kürzungen auch hier nicht zulässig sein dürften.

Derzeit ruhen die von Rechtsanwälten Ebener & Siebold angestrengten Musterverfahren, weil das Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 259 IN 53/07 mit Beschluss vom 01.06.2007 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gegen die Deilmann-Haniel GmbH eröffnet hat.