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| Die Arbeitslosengeld II- Regelsätze für Kinder sind verfassungswidrig |
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Die Kürzung der Hartz-IV-Gelder für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes verstößt nach Ansicht des Bundessozialgerichts gegen das Grundgesetz. Die Beschränkung auf einen Satz von derzeit 211 Euro sei vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründet und damit verfassungswidrig, hieß es zur Begründung eines Beschlusses in Kassel. Allerdings meldeten die Richter keine grundsätzlichen Zweifel an der Höhe der Regelleistung an.
Derzeit beläuft sich das Arbeitslosengeld II auf 351 Euro im Monat. Für Kinder sieht das Gesetz 60 Prozent davon vor, also 211 Euro. Vom Juli an sollen es 70 Prozent sein. Das oberste Sozialgericht Deutschlands will beide Fälle noch heute entscheiden. Den Regelsatz für Erwachsene hatten die Richter im November 2006 für verfassungskonform befunden. |

