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Sozialgerichte in NRW

Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.

Hier gibt es Informationen zu den Sozialgerichten in NRW

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Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung Drucken E-Mail
Zum 1. Juli 2009 erfolgt eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung  und damit eine automatische Umstellung der laufenden Leistungen.

Zum ersten Juli 2009 erhöht sich pauschalierte Regelleistung bei Arbeitslosengeld II. Damit betragen die neuen Regelsätze:

 

  • - 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende
  • - 323 Euro für volljährige Partner
  • - 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • - 251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
  • - 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

Die Einführung der neuen Altersstufe für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren erfolgt in Umsetzung des Konjunkturpaktes II der Bundesregierung. Sowohl die Einführung der neuen Altersstufe sowie die Neuberechnung auf den erhöhten Regelsatz ab 01.07.2009 werden automatisch durchgeführt. Bezieher des Arbeitslosengeldes II erhalten in Kürze entsprechende Änderungsbescheide.