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| Erleichterungen bei der Entschädigungen der BK-Nr. 4101 Silikose |
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Rechtsanwälte Ebener und Siebold berichten vom Kolloquium zur Begutachtungen der BK-Nr. 4101 (Silikose) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, welches am Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil Bochum am 12.03.2010 stattfand: Zur Berufskrankheit Nr. 4101, der Silikose, gibt es eine neue S2-Leitlinie „Diagnostik und Begutachtungen der Berufskrankheit Nr. 4101 Quarzstaublungenerkrankung“ und gleichzeitig die neue „Bochumer Empfehlung". Die alte „Moerser Konvention" soll bei der Begutachtung von Silikose-Erkrankungen demnächst keine Rolle mehr spielen.
Das wesentliche Unterschiedsmerkmal zwischen der alten Moerser Konvention und der neuen Bochumer Empfehlung bzw. der Leitlinie Silikose ist, dass die Bochumer Empfehlung nunmehr auch eine Entschädigung von einer Silikose-Erkrankung mit einer ILO (International Labour Organisation) Empfehlungen der Streuung 1/1pq ermöglicht. Bislang wurden nur Silikose-Fälle entschädigt, die entsprechend der ILO-Qualifikation 2/2 bzw. 2/3 eingestuft waren oder die mit erheblichen silikotischen Schwielen einhergingen. Nach der neuen Bochumer Empfehlung wird nicht mehr so starr wie bisher auf die röntgenologischen Veränderungen abgestellt, sondern es gilt stärker zu beachten, wie die Einschränkungen des Betroffenen tatsächlich sind. Insoweit ist eine erhebliche Verbesserung bezüglich der Begutachtung und Entschädigung der Silikose-Erkrankten zu erwarten. Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie BGRCI, der Rechtsnachfolger der Bergbau-Berufsgenossenschaft, hat insoweit in Bochum am 12.03.2010 mitgeteilt, dass sämtliche ca. 8.000 anerkannten Silikose-Altfälle neu untersucht werden. In einer Vielzahl von Verfahren kommt es zu einer Neufeststellung der MdE. Bislang sind von der BGRCI wohl nur die Fälle entschieden worden, in denen eine Neufeststellung und Erhöhung der Entschädigungsleistung erfolgte. Ein Vertreter der BGRCI kündigte jedoch gleichzeitig an, dass demnächst wohl über 5.000 ablehnende Entscheidungen ergehen werden. Rechtsanwälte Ebener und Siebold raten daher allen Betroffenen, die in den nächsten Tagen einen ablehnenden Bescheid bezüglich einer Neufeststellung einer BK 4101 erhalten werden, fachanwaltlichen Rat nachzusuchen. Die Begutachtungen entsprechend der neuen Bochumer Empfehlung/Silikose-Leitlinie erfolgten im Massenverfahren, so dass auch hier nicht ausgeschlossen werden kann, dass trotz der neuen für Versicherte prinzipiell vorteilhafteren Empfehlungen Fehlentscheidungen möglich sind. Ganz wesentlich ist, dass nach den neuen Bochumer Empfehlungen auch Fälle von silikosebedingten Emphysem-Bronchitis-Fällen bzw. COPD-Fällen nach Silikose prinzipiell auch dann entschädigungspflichtig sind, wenn die Silikose nur einen Streuungsgrad von 1/1 erreicht hat. |

