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Sozialgerichte in NRW

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Erwerbslose müssen sich für Altersrente regelmäßig arbeitslos melden Drucken E-Mail
Hierauf möchten Rechtsanwälte Ebener & Siebold aus gegebenen Anlass nochmals hinweisen: Wenn Ihr Arbeitslosengeld ausgelaufen ist, und Sie später einmal Rente beantragen möchten müssen Sie sich unbedingt und regelmäßig, also mindestens alle 3 Monate persönlich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Sie (und nicht das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung) müssen diese Meldung im Zweifelsfall auch beweisen! Der Eintrag in das PC-System des Arbeitsamtes reicht hierfür im Zweifel nicht aus. Nehmen Sie sich im Zweifel also einen Zeugen  mit oder lassen Sie sich Ihre Arbeitslosmeldung vom Arbeitsamt auch bestätigen.
Wir wollen nicht, dass es Ihnen ergeht, wie einem Kläger in Hessen...


Erwerbslose haben nach Vollendung des 60. Lebensjahres nur dann Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit,
wenn sie sich zuvor ein Jahr lang regelmäßig bei der Arbeitsagentur gemeldet haben. Dokumentieren sie hingegen nicht ihre Bereitschaft, eine Stellung anzunehmen, erlischt dieser Anspruch.
Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am Dienstag, den 22.05.2007 in Darmstadt.
Die Revision wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen: AZ L 2 R 336/05). Die Sozialrichter wiesen die Klage eines heute 62 Jahre alten Mannes aus dem Hochtaunuskreis zurück. Er hatte drei Jahre lang Arbeitslosengeld bezogen, bis er von seinem früheren Arbeitgeber Pensionszahlungen erhielt. Der Mann teilte dies der Arbeitsagentur mit und verzichtete gleichzeitig darauf, Arbeitslosengeld zu beantragen.  Er meldete sich nicht mehr beim Arbeitsamt, weil er davon ausging, für eine Vermittlung zu alt zu sein. Er glaubte aber, er sei dort weiterhin als arbeitslos registriert. Mit Vollendung des 60. Lebensjahres beantragte der Kläger  schließlich Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Die Rentenversicherung lehnte ab, weil er in den vorausgegangenen zwölf Monaten nicht arbeitslos gemeldet war.

Das Gericht gab der Deutschen Rentenversicherung Recht. Der Mann hätte sich auch nach dem Ende des Leistungsbezugs
regelmäßig bei der Arbeitsagentur melden oder aber überzeugende Nachweise ernsthafter und ständiger eigener Bemühungen um eine Stelle vorlegen müssen.

Aus eigener Erfahrung müssen wir ergänzen, dass diesen Nachweis zu führen ohne die entsprechenden Meldungen beim Amt in den seltensten Fällen gelingt.