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Sozialgerichte in NRW

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Halbierung der Dosiswerte zur Berufskrankheit 2108 Drucken E-Mail

Bislang galten nur Hebe- und Tragebelastungen von 25 x106 Nh bei Männern und 17 x106 Nh bei Frauen als krankheitsauslösend. Diese Werte waren nur in ganz wenigen Fällen tatsächlich zu beweisen. Nunmehr hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 30.10.2007 (Az: B 2 U 4/06 R) aufgrund der Ergebnisse der deutschen Wirbelsäulenstudie das Mainz-Dortmunder-Dosismodel (MDD) in einigen Punkten modifiziert.

Das Erreichen einer bestimmten Mindesttagesdosis kann nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mehr verlangt werden. Dies bedeutet, dass nach diesem Urteil zukünftig auch berufliche Belastungen an Arbeitstagen, an denen der MDD-Richtwert für die Beurteilungsdosis Dr von 5.500 Nh bei Männern und 3.500 Nh bei Frauen unterschritten wird, bei der Berechnung der Gesamtdosis DH zu berücksichtigen sind.

Die MDD-Richtwerte für die Gesamtbelastungsdosis sind zu halbieren. Dies bedeutet, dass zukünftig von einer beruflichen Einwirkung im Sinne der Berufskrankheit 2108 bei einer Gesamtdosis DH von 12,5 x106 Nh bei Männern und 8,5 x106 Nh bei Frauen auszugehen ist.

Von dem o.g. Urteil liegt bislang nur die beiliegende Pressemitteilung vor. Die Urteilbegründung, werden wir an dieser Stelle publizieren, sobald sie uns vorliegt.

Wir gehen davon aus, dass die Änderung der Rechtssprechung zu einer Vielzahl von Entschädigungen der Krankheiten an der Lendenwirbelsäule führen wird, die bislang aufgrund des restriktiven MDD nicht entschädigt werden konnten.