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In sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen muss man zusammen halten. Hier finden Sie einige "gute Verbindungen" zu nützlichen Homepages
| Hartz IV-Gesetze mit Anpassungsbedarf |
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Dass Gesetze erst durch die Zeit "in Form" gebraucht werden müssen, ist allgemein bekannt - Aktuell beklagen Arbeits- und Sozialrichter vieler Orts, dass es wenig rechtskräftige Urteile zu Hartz-IV-Bescheiden gibt. Der Hartz IV-Gesetzgebung steht also noch ein langer Weg bevor.
Prozesse hat es schon einige gegeben, die Urteile sind aber in vielen Fällen noch nicht rechtskräftig geworden. Daher - so die Meinung der Richter, würden die Behörden strittige Praktiken unbeirrt fortsetzen mit dem Ergebnis, dass z.B. in Gelsenkirchen das „Integrationscenter für Arbeit" seine Bescheide "rechts- und gerichtsfest" erstellt. Das "Recht der kleinen Leute" durchzusetzen ist bei Hartz4-Leistungsgewährungen schwieriger denn je. Es gibt zwar entsprechende Urteile - aber die sind eben noch nicht rechtskräftig. Viele Bescheide seien dadurch zwar fehlerhaft, aber die schwierige Überprüfung der Bescheide und deren häufige Abänderung bereite vielen Rechtsberatern Schwierigkeiten. Ein Gesetz muss sich an echte Gegebenheiten anpassen, das gilt auch für das Hartz IV -Gesetz. Die Szenerie scheint zwar ärgerlich, aber nicht dramatisch. Bei der Bottroper Arge z.B. kam es bis zum 15. November zu 868 Widerspruchen, dazu gab es 274 Abhilfebescheide. Insgesamt sei die Zahl der Widersprüche gegen die Bescheide der Bottroper Arge aber auch nicht hoch: Bis zum 15. November kam es zu 868. Dazu gab es in 274 Fällen Abhilfebescheide - bei jährlich etwa 25. bis 30 000 Bescheide keine hohe Quote. Nur in 145 Fällen ist die Arge in diesem Jahr verklagt worden. Etwa die Hälfte gingen zugunsten der Arge aus. |

