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Sozialgerichte in NRW

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Hier gibt es Informationen zu den Sozialgerichten in NRW

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Kein Hartz-IV-Zuschuss für behinderte Kinder Drucken E-Mail
Eltern schwerbehinderter Kinder müssen weiter mit den niedrigen Hartz-IV-Leistungen für ihren Nachwuchs auskommen - zumindest noch bis Ende des Jahres. Das gibt der Regierung Zeit, das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und die monatlichen Regelsätze neu zu berechnen. Aufgrund der Behinderung ihrer Kinder bekommen Eltern erst einmal nicht mehr Unterstützung - das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag. 6. Mai, entschieden und die Klage einer Familie aus Gelsenkirchen abgelehnt, die für ihren heute sechsjährigen Sohn einen Mehrbedarf wegen Schwerbehinderung geltend gemacht hatte (Az.: B 14 AS 3/09 R). Die Aufwendungen, allein den Transport des schwer behinderten Jungen organisieren zu können, sei eine außergewöhnliche Belastung, so der Gelsenkirchener Sozialrechts-Experte Jens-Oliver Siebold als Anwalt der Kläger. Normalerweise erhöhen sich Hartz-IV-Leistungen für schwer behinderte Menschen um 17 Prozent. Dem Jungen stehen die 35 Euro nach dem aktuellen Urteil aber nicht zu, da nach Richtermeinung die Hartz-IV-Regelung kein soziales Fürsorge-, sondern ein Arbeitsmarktgesetz sei. Die Unterstützung könnten nur Menschen im erwerbsfähigen Alter erhalten. Rechtsanwalt Siebold erwägt den Gang zum Bundesverfassungsgericht: "Dieses Urteil ist so nicht akzeptabel! Ein Rechtsstaat muss auch die Bedürfnisse schwer behinderter Kinder berücksichtigen."