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Sozialgerichte in NRW

Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.

Hier gibt es Informationen zu den Sozialgerichten in NRW

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Kindergelderhöhung ausnahmsweise auch für Alg II-Empfänger Drucken E-Mail
Aufgrund der geänderten Verordnung zur Anrechnung von Einkommen beim Alg II darf Empfängern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) mit Bescheiden aus 2008 für die Monate in 2009 das erhöhte Kindergeld nicht angerechnet werden. Darauf weisen Rechtsanwälte Ebener & Siebold hin: Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2009 begonnen haben, ist Kindergeld nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit es die bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Beträge nach § 66 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes und § 6 Absatz 1 und 2 des Bundeskindergeldgesetzes übersteigt. Satz 1 gilt bis zum Ende des Bewilligungszeitraums, längstens jedoch bis zum 31. Mai 2009. Dies bewirkt, dass einige SGB II- Empfänger direkt von der Kindergelderhöhung profitieren.