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Links
In sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen muss man zusammen halten. Hier finden Sie einige "gute Verbindungen" zu nützlichen Homepages
| Krankengeldanspruch auch über das Ende des Arbeitslosengeldbezugszeitraumes hinaus |
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Entsteht während des Arbeitslosengeld I–Bezugs ein Krankengeldanspruch so bleibt dieser über die Zeit der Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I hinaus bestehen. Solange § 192 Abs. 1 SGB V eingreift, besteht der ursprüngliche versicherungsrechtliche Status uneingeschränkt fort. Ein Arbeitslosengeld II-Anspruch wird dem Krankengeld bei Ablauf des Krankengeldanspruchs regelmäßig nachgehen. Erst wenn kein Krankengeldanspruch mehr besteht, weil Genesung eingetreten ist, oder die Anspruchsdauer erschöpft ist, greift das Entgeltausfallprinzip, so dass dann Arbeitslosengeldansprüche nach dem SGB II entstehen. laufender Kündigung arbeitsunfähig erkrankenden Beschäftigten für die Zeit nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses). Bundessozialgericht vom 02.11.2007, - B 1 KR 12/07 R - |

