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Sozialgerichte in NRW

Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.

Hier gibt es Informationen zu den Sozialgerichten in NRW

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Leistungskürzung nur nach ausreichender Belehrung Drucken E-Mail
Rechtsanwälte Ebener und Siebold weisen darauf hin, dass Hartz-IV-Empfängern Leistungen nur nach einer ausreichenden Rechtsbehelfsbelehrung gekürzt werden dürfen. Sehr häufig sind Sanktionsbescheide nach § 31 SGB II rechtswidrig.

Das hat auch das Bundessozialgericht in den vergangenen Tagen im Verfahren B 14 AS 53/08 R entschieden. Im konkreten Fall war eine Hartz-IV-Empfängerin nach kurzer Zeit einem „Job vor Junior“-Programm fern geblieben. Die ARGE hatte darauf hingewiesen, dass die betroffene Person verpflichtet gewesen sei, den job auszuführen. Die Frau wurde aber nicht vollständig informiert, welche Sanktion ihr im konkreten Einzelfall drohte, so dass die Sanktion vom Bundessozialgericht komplett gekippt wurde.

Auch im Bereich der örtlichen ARGEn kommt es immer wieder zu völlig unbestimmten Sanktionsbescheiden, die per se rechtswidrig sind. Aus diesem Grunde raten wir Betroffenen, sich im Falle von Sanktionsbescheiden unmittelbar an unsere Kanzlei zu wenden.