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Sozialgerichte in NRW

Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.

Hier gibt es Informationen zu den Sozialgerichten in NRW

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Mehrarbeit für schwerbehinderte Menschen Drucken E-Mail

Keine Überstunden für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte sind auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit (Überstunden) freizustellen. Mehrarbeit ist dabei jede über acht Stunden hinaus gehende werktägliche Arbeitszeit, zu der auch Bereitschaftsdienste gerechnet werden.

Eine zu 60 Prozent schwerbehinderte Heilerziehungspflegerin sollte dazu verpflichtet werden, auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten so genannte „Nachtbereitschaften“  abzuleisten. Die Pflegerin hatte dagegen von ihrem Arbeitgeber verlangt, dass ihre Arbeitszeit werktäglich acht Stunden einschließlich der Bereitschaftsdienste nicht überschreite. Das Bundesarbeitsgericht gab ihrer Klage statt. Seit der Neufassung des Arbeitszeitgesetzes ab 01. Januar 2004 stellen Bereitschaftsdienste Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes dar. Daher habe die Pflegerin Anspruch darauf, von Mehrarbeit, die über werktäglich acht Stunden Arbeit hinausgeht, freigestellt zu werden. Bundesarbeitsgericht am 21. November 2006, Az. 9 AZR 176/06