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Sozialgerichte in NRW

Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.

Hier gibt es Informationen zu den Sozialgerichten in NRW

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Schüler-Monatsfahrtkarte als Sonderbedarf auch für SGB-II-Empfänger Drucken E-Mail
Eine Monatsfahrkarte kann als atypischer Bedarf in sonstigen Lebenslagen erfasst werden, so dass nach § 73 SGB XII eine Bedarfsdeckung zu erfolgen hat. 

Da die Sozialhilfe die Funktion hat, bedürftigen Menschen in allen Lebenslagen zu helfen, steigt die Bedeutung des § 73 SGB XII auch für Empfänger von SGB II-Leistungen in dem Maße, in dem das Leistungssystem Lücken hinterlässt, weil die sonstige Lebenslage weder vom pauschalierten Regelbedarf noch von einem Mehr- oder Sonderbedarfstatbestand des SGB II erfasst wird.

Quelle: Landessozialgericht Celle vom 07.12.2007, L 7 AS 666/07 ER. Redaktionell aufbereitet von Joachim Sombetzki

Wir beraten Sie diesbezüglich gern.