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Sozialgerichte in NRW
Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.
Rechtsrat
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Links
In sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen muss man zusammen halten. Hier finden Sie einige "gute Verbindungen" zu nützlichen Homepages
| Schulbücher für Hartz IV-Kinder |
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In allen Nachbarstätten von Gelsenkirchen zahlt die Stadt den Eigenanteil für Schulbücher für Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen. In Gelsenkirchen gibt es eine entsprechende städtische Satzung nicht. Das Lernmittelfreiheitsgesetz des Landes NRW verpflichtet Eltern dazu, in der Primarstufe, d. h. in der Grundschule bis zu 36,00 €, in der Sekundarstufe I bis zu 78,00 € bzw. in der Sekundarstufe II bis zu 71,00 € an Eigenanteilen für Schulbücher zu zahlen. Problematisch erscheint die Zahlung dieser Beträge aus dem ALG-II Regelsatz von 347,00/ 312,00 € bzw. 278,00/208,00 €.
Der 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat in der besagten Verhandlung darauf hingewiesen, dass es rechtlich nicht zulässig sein dürfte, von § 96 Abs. 3 Satz 4 Schulgesetz in einer bestimmten Kommune aus fiskalischen Erwägungen generell keinen Gebrauch zu machen. Genau dies macht die Stadt Gelsenkirchen jedoch, so dass wir allen betroffenen Eltern und Kindern nur raten können, entsprechende Anträge auf Übernahme der Kosten der Schulbücher zu stellen und im Falle einer Ablehnung hiergegen auch den Rechtsweg zu beschreiten. |

