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Sozialgerichte in NRW

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Hier gibt es Informationen zu den Sozialgerichten in NRW

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Setzt die Bundesagentur für Arbeit die Grundsatzurteile des Bundessozialgerichtes korrekt um? Drucken E-Mail
Hinsichtlich einer Pressemitteilung der BA haben wir auch eher den Eindruck, den Frau Dr. Ruth Wetzel-Steinwedel, Vizepräsidentin des Bundessozialgerichtes geäußert hat. Wenn Sie ebenfalls der Auffassung sind, dass in Ihrem SGB II oder SGB III Bescheid die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes nicht richtig umgesetzt wurde helfen ihnen Rechtsanwälte Ebener und Siebold gern weiter.

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 23. Januar 2009

BA setzt Grundsatzurteile um

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wehrt sich gegen Vorwürfe, sie würde aktuelle Grundsatzurteile des Bundessozialgerichtes ignorieren. Die entsprechenden Aussagen der Vizepräsidentin des Kasseler Gerichtes, Frau Dr. Ruth Wetzel-Steinwedel, in der heutigen Presse sind nicht nachvollziehbar. Frau Dr. Ruth Wetzel-Steinwedel hatte in einem jährlichen Pressegespräch gesagt, sie habe von der BA „gehört, dass viele Grundsatzentscheidungen aus dem Themenbereich der Grundsicherung für Arbeitslose in den Arbeitsagenturen nicht ankommen würden“.

Dazu stellt die BA fest: Sämtliche Änderungen durch den Gesetzgeber oder höchstrichterliche Entscheidungen wurden und werden durch die BA umgesetzt, soweit sie in ihren Verantwortungs- und Aufgabenbereich fallen. Das gilt auch bei der Umsetzung des SGB II durch Arbeitsgemeinschaften, soweit Aufgaben der BA betroffen sind. Die BA hat keinen Einfluß auf die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen, die kommunale Aufgaben und deren Umsetzung in den Arbeitsgemeinschaften betreffen, oder wenn zugelassene kommunale Träger („Optionskommunen“) verantwortlich sind. Die BA arbeitet vertrauensvoll mit den Sozialgerichten zusammen und achtet jederzeit geltendes Recht und die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung.