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Sicherung von Rollstuhlfahrern im Behindertentransportwagen Drucken E-Mail

Landschaftsverband muss Rollstuhlfahrerrückhaltesystem Kraftknoten zahlen

In einem von Rechtsanwälten Ebener & Siebold geführten Rechtsstreit wurde am 14.06.2007 der Landschaftsverband Westfalen-Lippe verurteilt, die Kosten für ein Kraftknotensystem zu übernehmen. Dieses Kraftknotensystem dient dazu, dass Behinderte, die bei Beförderung in Kraftfahrzeugen im Rollstuhl sitzen müssen, wesentlich besser vor Verkehrsunfällen geschützt werden können.

Die Bundesanstalt für das Straßenwesen hatte festgestellt, dass bei den herkömmlichen Rückhaltesystemen in der Praxis Fehlbedienungen häufig auftreten, was als schwerwiegendes Problem dargestellt wurde. Dieses „modernere Kraftknotensystem“ stellt den neusten Stand der Technik dar. Leider waren in der Vergangenheit sämtliche Leistungsträger nicht bereit, die entsprechenden Kosten zu übernehmen und verwiesen die Betroffenen, sich gegebenenfalls aus eigenen Mitteln dieses System zuzulegen. Krankenkassen erklärten, dass diese Rückhaltesysteme nicht in ihren Leistungskatalog fielen. Die Sozialhilfeträger – so auch der Landschaftsverband – hielten die bisherigen Sicherungssysteme für ausreichend. Das Landessozialgericht NRW hat in seiner Entscheidung vom 14.06.2007 (Aktenzeichen: L 2 KN 209/05 KR) darauf hingewiesen, dass mit diesem Kraftknotensystem Behinderte in gleicher Weise gesichert werden sollten, wie Nichtbehinderte in den Fahrzeugen. Es handelt sich bei diesem Kraftknoten keineswegs um Luxus sondern um ein Gleichziehen mit Nichtbehinderten. Nach unserem Kenntnisstand wurde erstmalig von einem deutschen Gericht diese wichtige positive Entscheidung getroffen. Die Revision an das Bundessozialgericht wurde allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen. 

Der Vertreter des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hatte im Termin deutlich gemacht, dass es „eine erhebliche Zahl anhängiger Widerspruchsverfahren“ gebe. Es ist zu hoffen, dass nunmehr die Betroffenen möglichst kurzfristig die entsprechenden Sicherungssysteme erhalten. 
Bei Fragen hierzu beraten Sie die Rechtsanwälte Ebener & Siebold gern.
 

Rechtsanwälte Ebener & Siebold
Rotthauser Str. 5, 45879 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/274316 oder 0209/274317
Fax: 0209/272922
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