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Sozialgerichte in NRW

Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.

Hier gibt es Informationen zu den Sozialgerichten in NRW

Rechtsrat

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In sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen muss man zusammen halten. Hier finden Sie einige "gute Verbindungen" zu nützlichen Homepages

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Soziale Entschädigung – Aufgabe der Landschaftsverbände Drucken E-Mail
Wer einen körperlichen oder psychischen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, hat ein Recht auf Erhalt und Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie auf eine angemessene wirtschaftliche Versorgung. Gesetzliche Hilfen sind vorgesehen für Opfer von Gewalt, Kriegsopfer, Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Impfgeschädigte sowie Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR.  Gern helfen wir Ihnen weiter.

 

 


Gern helfen wir Ihnen weiter. Die neuen gesetzlichen Ansprechpartner  für weitere Auskünfte sind ab dem 01.01.2008 die beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen.

Genauer also der Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48133 Münster
Telefon: 0251 591-01
Telefax: 0251 591-3300
Schreibtelefon (für Gehörlose): 0251 591-4799
E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Internet: www.lwl.org

oder der

Landschaftsverbandes Rheinland

Besucheradresse:

Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Telefon: (02 21) 8 09 - 0
Fax (Zentrale): (02 21) 8 09 - 22 00
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Internet: www.lvr.de