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Sozialgerichte in NRW

Wir vertreten Mandanten an allen Sozialgerichten Deutschlands - natürlich schwerpunktmäßig in Kanzleinähe. Daher hier einige Infos zu den Sozialgerichten in NRW.

Hier gibt es Informationen zu den Sozialgerichten in NRW

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Zwangsverrentung von älteren ALG-II Empfängern Drucken E-Mail
Sollten Sie  als von älterer ALG-II Empfängern von Zwangsverrentung betroffen sein , wenden Sie sich an uns, damit wir Ihnen mit Widerspruch und einstweiligem Rechtsschutz helfen können, Ihre individuellen Rechtsansprüche zu sichern.

Nach einem aktuellen Gesetzentwurf bleiben 63- und 64-jährige   ALG-II-Bezieher weiterhin ab 2008 von der Zwangsverrentung bedroht. Auf dieser Unterseite wollen wir über Möglichkeiten der rechtlichen Gegenwehr informieren.

Vorbemerkung: Die gesetzlichen Grundlagen für die "Zwangsverrentung" von ALG-II-Beziehern sollen noch einmal geändert werden. Der Bundestag hat am 14.12.2007 in erster Lesung den "Entwurf eines  Siebten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und  anderer Gesetze" (Ds. 16/7460) beraten.

Das Gesetzgebungsverfahren  kann in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen werden. Das Gesetz kann  frühestens am 15.2.2008 beschlossen werden. Nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs und dem erklärten Willen der  SPD-Fraktion sollen die Neuregelungen rückwirkend zum 1.1.2008 in  Kraft treten. Die CDU/CSU-Fraktion will aber über das Inkrafttreten  "noch einmal nachdenken".

Die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren schaffen zusätzliche  Rechtsunsicherheit. "Beratung im Einzelfall können wir nicht leisten", schreibt die  Koordinierungsstelle. Örtliche Beratungsangebote finden Sie unter  Adressen auf dieser Seite. Für Gelsenkirchen sind dort keine Einträge  vorhanden. Die Beratungsstelle für Arbeitslose in Gelsenkirchen wurde  gerade geschlossen. Mit einem Beratungshilfeschein vom Amtsgericht ist  die Beratung durch uns für Sie kostenlos.

(aufgearbeitet von Joachim  Sombetzki)